Projekte zur Entwicklung der Gemeinde Trent


Trent im Aufwind?

Der aktuelle Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) sieht hinsichtlich erneuerbarer Energien auch auf der Insel Rügen sogenannte Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen vor. Hiervon liegen drei dieser Vorranggebiete im Bereich der Gemeinde Trent. 

Die Errichtung von Windenergieanlagen soll sich auf diese dafür ausgewiesenen Vorranggebiete konzentrieren. Dies gilt auch für Ersatz und Erneuerung bereits bestehender Anlagen. Außerhalb der Vorranggebiete sind Windenergieanlagen dann nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und sofern das regionale Teilflächenziel erreicht wird.

Eines der für Trent relevanten Vorranggebiete liegt komplett im Gebiet der Gemeinde Trent, ein weiteres mit einem kleineren Anteil auch im Gemeindegebiet von Neuenkirchen und ein drittes im Bereich Trent/Kluis:

Quellenangabe: Landkarte und Gemeindegrenze von www.openstreetmap.org / Daten zu den Vorranggebieten von www.rpv-vorpommern.de – Alle Kartendarstellungen ohne Gewähr.

Was könnte das für die Gemeinde Trent bedeuten? Sicherlich wird das Landschaftsbild durch Windräder nicht verschönert und eventuell könnten auch Laufgeräusche der Rotorblätter wahrnehmbar sein. Neben möglichen Auswirkungen auf den Tourismus sind solche Anlagen nicht zuletzt auch immer ein Eingriff in die Natur und könnten insbesondere für die Vogelwelt eine Gefährdung verursachen.

Positiv würden sich solche Windenergieanlagen allerdings auf die finanzielle Situation und damit auf die künftige Entwicklung der Gemeinde auswirken. Die zu erwartenden regelmäßigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer und aus den Regelungen des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes würden künftig die Umsetzung von Projekten ermöglichen, die bisher nicht zu finanzieren waren.

Darüber hinaus könnten sich aber auch die Bürger ganz direkt an der Rendite der Anlagen beteiligen. Hierzu im Folgenden eine Zusammenfassung aus der Windbroschüre „Wem gehört der Wind?“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verpflichtet alle künftigen Errichter und Betreiber von Windenergieanlagen, den betroffenen Bürgern und Kommunen im Umkreis von fünf Kilometern eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent an dem Unternehmen anzubieten. Zur Beteiligung verkauft der Vorhabenträger im Normalfall 10 Prozent seiner Gesellschaftsanteile an die in Frage kommenden Bürger und 10 Prozent an die in Frage kommenden Kommunen, diese werden also Gesellschafter. Der Kaufpreis eines einzelnen Anteils darf dabei nicht über 500 Euro liegen, damit die Einstiegsschwelle nicht zu hoch wird. In ihrer Eigenschaft als Gesellschafter sind die Bürger und Kommunen dann an der jährlichen Gewinnausschüttung beteiligt, tragen aber gleichermaßen auch das unternehmerische Risiko z. B. in ertragsschwachen Jahren oder bei Havariefällen keine oder nur geringe Gewinnanteile zu erhalten.

Statt des Kaufs von Gesellschaftsanteilen kann den kaufberechtigten Bürgern und Kommunen auch eine andere Form der Teilhabe angeboten werden, beispielsweise ein günstiger lokaler Stromtarif. Dann entfällt jedoch die Möglichkeit der Beteiligung als Gesellschafter.

Anstelle von Gesellschaftsanteilen kann der Vorhabenträger den Gemeinden auch die Zahlung einer jährlichen Ausgleichsabgabe und den Bürgern einen Sparbrief (oder ein ähnliches Sparprodukt) anbieten. Der Vorteil der Ausgleichsabgabe besteht darin, dass die Gemeinden das unternehmerische Risiko einer Beteiligung nicht tragen müssen, aber jährlich einen gesicherten Betrag erhalten. Die Höhe dieses Betrages richtet sich nach dem im jeweiligen Jahr „geernteten Strom“, also der echten vergüteten Netto-Strommenge. 
Den kaufberechtigten Bürgern kann der Vorhabenträger statt der Beteiligung als Gesellschafter ein Sparprodukt in Form eines Sparbriefs oder einer Festgeldanlage bei einem Kreditinstitut offerieren. Das Produkt muss so aufgelegt sein, dass für die Bürger kein Verlustrisiko besteht. Der Mindestzinssatz, der sich aus dem zu erwartenden Windpark-Ertrag errechnet, wird festgeschrieben.

Sind die ausgewiesenen Windenergie-Vorranggebiete nun ein Fluch oder eher ein Segen für Trent? Mit Blick auf die vielfältigen Vor - und Nachteile kann man darüber auch recht unterschiedlicher Meinung sein. Sicher scheint aber, dass die nahe Zukunft in jedem Fall deutliche Veränderungen bringen wird. Es liegt nun an uns, diese Veränderungen für Trent bestmöglich zu gestalten. 

Neugestaltung des Dorfteichs in Trent

Im Jahr 2020 startete der Landschaftspflegeverband Rügen e.V. das Teilprojekt "InselBiotope in der Modellregion Rügen" mit dem Ziel, einen Beitrag zur Verbesserung des Biotopverbunds auf kommunaler Ebene zu leisten. Glücklicherweise konnte in dieses Vorhaben auch die Umgestaltung des Dorfteichs in Trent aufgenommen werden.  Einzelne Maßnahmen des bis Mitte 2024 laufenden Programms, wie beispielsweise die Anlage von Flachwasser-bereichen, Totholz- und Steinhaufen sowie von Blühwiesen und Schotterrasen, sind mittlerweile schon recht weit fortgeschritten. Neben der Förderung der biologischen Vielfalt und der Verbesserung des ökologischen Zustands ist ein weiterer Schwerpunkt des Projekts die Umweltbildung sowie die Förderung der Attraktivität der Kleingewässer für Anwohner und Besucher. Durch verbesserte Zugangsmöglichkeiten zu den Gewässern, durch Infopunkte und durch interaktive Elemente im Gewässerumfeld sollen attraktive Naturerlebnisräume geschaffen werden.

Weitere Informationen unter BiotopVerbund.


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